REISESUCHE

 
 

Reiseversicherungen

Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport
Ein Arztbesuch oder eine Behandlung im Ausland oder ein Krankenrücktransport ins Heimatland kann schnell teuer werden, da die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht bzw. oft nicht vollständig trägt. Die Reisekrankenversicherung von Allianz Travel bietet Schutz bei:

  • Krankheit oder Unfall während der Reise – einschließlich der Heilbehandlung aufgrund einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19 
  • Kranken-Notfall-Transport und medizinisch sinnvoller und vertretbarer Kranken-Rücktransport
  • Ärztlich verordnete Arzneimittel und Heilbehandlungen
  • 24-Stunden-Notrufzentrale: Hilfe bei medizinischen Notfällen wie Krankheit, Unfall, Tod
  • Bis 10.000,– € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Notwendige stationäre Behandlung im Krankenhaus

Kein Versicherungsschutz besteht für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, bei denen Ihnen vor Beginn des versicherten Zeitraums bekannt war, dass sie notwendig sind oder mit denen Sie nach den Ihnen bekannten Umständen rechnen mussten.

Reiserücktritts-Versicherung
Können Sie eine Reise aus unerwarteten Gründen nicht antreten, erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Stornokosten. Versicherte Gründe sind beispielsweise:

  • unerwartete schwere Erkrankung - einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
  • Tod, schwere Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft
  • persönliche Quarantäne
  • Diebstahl erforderlicher Reisedokumente, verweigerte Ausstellung eines Touristenvisums
  • nicht selbst verschuldete Kündigung des Arbeitsvertrages


Reiseabbruch-Versicherung
Die Reiseabbruchversicherung ersetzt bei einem versicherten Reiseabbruch die Rückreisekosten, die entstehen, wenn eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Ebenso werden die Kosten erstattet, wenn die Heimreise wegen eines Schadensfalls (zum Beispiel in Folge einer persönlichen Quarantäne am Urlaubsort) erst verzögert angetreten werden kann. Rückreisekosten können beispielsweise durch Flugumbuchungen, Shuttelbusse zum Flughafen oder zusätzliche Hotelkosten entstehen. Darüber hinaus wird Ihnen der anteilige Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen erstattet. Das können beispielsweise im Voraus bezahlte Übernachtungskosten, bereits gebuchte Touren am Urlaubsort oder andere im Voraus gezahlte Leistungen wie Massagen o. ä. sein.

Kundenbewertungen von reise-bewertungen.com