REISESUCHE

 
 

Schweiz


Währung: Schweizer Franken

Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen
Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit einem Jahr abgelaufen sein. Es kann jedoch vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist. Daher wird empfohlen, gültige Reisedokumente mit sich zu führen.
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de
).Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfung wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME) empfohlen.

Lassen Sie sich zu diesen Impfungen von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner beraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/schweizsicherheit/206208

Die hier zur Verfügung gestellten Einreisebedingungen gelten nur für deutsche Staatsangehörige 

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